Rechtsprechung
BGH, 11.04.1978 - VI ZR 259/76 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadenersatz für Schäden, die durch die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht entstanden sind - Stürzen von einer ungesicherten Laderampe auf dem Weg zum Treffpunkt durch die schlecht beleuchtete Fabrikhalle - Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch ein zuvor ...
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 823
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 823
Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers gegenüber einer an einer Betriebsbesichtigung teilnehmenden Besuchergruppe
Papierfundstellen
- VersR 1978, 721
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 18.12.1972 - III ZR 121/70
Verkehrssicherungspflichten hinsichtlich der öffentlichen Verkehrswege in …
Auszug aus BGH, 11.04.1978 - VI ZR 259/76
Indessen hat er durch das Zurücklassen des Klägers für diesen schon objektiv keine gefährliche Lage geschaffen, deren Auswirkungen er hätte verhindern müssen (vgl. BGHZ 60, 54, 55 [BGH 18.12.1972 - III ZR 121/70];Senatsurteil vom 10. Februar 1976 - VI ZR 160/74 - VersR 1976, 593). - BGH, 15.04.1975 - VI ZR 19/74
Sorgfaltspflichten im Hinblick auf Gefahren bei der Ausübung eines Berufes oder …
Auszug aus BGH, 11.04.1978 - VI ZR 259/76
Der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt, deren Verletzung zur Deliktshaftung führt, ist genügt, wenn im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht ist, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich erachtet (vgl.Senatsurteil vom 15. April 1975 - VI ZR 19/74 - VersR 1975, 812). - BGH, 10.02.1976 - VI ZR 160/74
Verkehrssicherungspflicht der Veranstalter einer Jagd im Hinblick auf erhöhte …
Auszug aus BGH, 11.04.1978 - VI ZR 259/76
Indessen hat er durch das Zurücklassen des Klägers für diesen schon objektiv keine gefährliche Lage geschaffen, deren Auswirkungen er hätte verhindern müssen (vgl. BGHZ 60, 54, 55 [BGH 18.12.1972 - III ZR 121/70];Senatsurteil vom 10. Februar 1976 - VI ZR 160/74 - VersR 1976, 593).
- BGH, 19.05.1969 - VII ZR 9/67
Ersatz des bei Hilfeleistung im Notfall dem Helfer erwachsenen Schadens
Auszug aus BGH, 11.04.1978 - VI ZR 259/76
Das könnte nur dann erwogen werden, wenn der Kläger während der Betriebsbesichtigung wie ein Arbeitnehmer Dienste für die Beklagte geleistet hätte und so vorübergehend in den Betrieb der Beklagten eingegliedert gewesen wäre (§ 539 Abs. 2 RVO; vgl. auch BGHZ 52, 115, 120) [BGH 19.05.1969 - VII ZR 9/67]. - BGH, 15.06.1954 - III ZR 125/53
Verkehrssicherung auf Landstraßen II. Ordnung
Auszug aus BGH, 11.04.1978 - VI ZR 259/76
Es sind deshalb nur die Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Schädigung anderer "tunlichst" abzuwenden (BGHZ 14, 83, 85) [BGH 15.06.1954 - III ZR 125/53]. - BGH, 19.05.1967 - VI ZR 162/65
Schadensersatz wegen Verletzung der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht - Bruch …
Auszug aus BGH, 11.04.1978 - VI ZR 259/76
Gegenüber Personen, die die Unfallstelle unbefugt betreten haben, besteht nur dann eine Pflicht, daraus entstehenden Gefahren durch zumutbare vorbeugende Maßnahmen zu begegnen, wenn nach den gegebenen Umständen damit gerechnet werden mußte, daß der Verunglückte diese Stelle betreten werde (soSenatsurteil v. 19. Mai 1967 - VI ZR 162/65 - VersR 1967, 801). - BGH, 17.10.1961 - VI ZR 9/61
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.04.1978 - VI ZR 259/76
Zwar sind auch Privatleute im Innern von Gebäuden gegenüber ihren Gästen und Besuchern verpflichtet, im Umfang des von ihnen eröffneten beschränkten Verkehrs und nach dem Maß des Erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um von diesen mögliche Gefahren abzuwenden (vgl. dazu dasSenatsurteil vom 17. Oktober 1961 - VI ZR 9/61 - VersR 1961, 1119, 1120).
- BGH, 02.10.1984 - VI ZR 125/83
Streupflicht - Zeitliche Abgrenzung - Gebäudezugang - Schwimmbad - Restaurant - …
Vielmehr ist die Streupflicht wie die Verkehrssicherungspflicht allgemein, auf den Umfang begrenzt, was "billige Rücksicht nach der Verkehrsauffassung" gebietet (st. Rspr. BGHZ 58, 149, 156 und Senatsurteile vom 11. April 1978 - VI ZR 259/76 - VersR 1978, 721 und vom 26. September 1978 - VI ZR 150/77 - VersR 1978, 1160, 1161 - beide m.w.N.). - OLG Frankfurt, 29.07.2004 - 1 U 254/03
Haftung bei Gehörschaden durch Pistolenschuss in einer Theateraufführung
Eine Verletzung beruht nicht auf einem fahrlässigen Verhalten, wenn im Ergebnis derjenige Sicherheitsgrad erreicht war, den die in dem entsprechenden Bereich herrschende Verkehrsauffassung für erforderlich erachtete (vgl. BGH VersR 1975, 812 [unter II. der Entscheidungsgründe]; 1978, 721 f. [unter II 2 der Entscheidungsgründe]).